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Rechtsprechung

OGH-Entscheidungen verständlich eingeordnet.

Verifizierte OGH-Entscheidungen zu Ablebensversicherung, Bezugsrecht, Vinkulierung und Gesundheitsangaben.

Ablebensversicherung

Ablebensversicherung

Ausgewählte, verifizierte Entscheidungen mit praktischer Einordnung.

OGH 7 Ob 186/20h

Wann leistet eine Ablebensversicherung?

Bei der reinen Todfall- oder Ablebensversicherung tritt der Versicherungsfall mit dem Tod der versicherten Person ein. Maßgeblich bleiben vereinbarte Summe, Laufzeit und wirksamer Vertragsbestand.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 52/20b

Bezugsberechtigung muss eindeutig sein

Der OGH befasste sich mit der Auslegung einer Bezugsrechtsklausel für den Todesfall. Klare Bezeichnung und laufende Aktualisierung vermeiden Streit zwischen Angehörigen und Nachlass.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 76/25i

Der Anspruch entsteht mit dem Versicherungsfall

Ein bis dahin widerruflich Bezugsberechtigter erwirbt den Anspruch grundsätzlich mit Eintritt des Versicherungsfalls. Änderungen müssen daher rechtzeitig und nachweisbar erfolgen.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 136/18b

Versicherungssumme und Nachlass

Ob eine Lebensversicherungssumme in den Nachlass fällt, hängt insbesondere von Polizzenwortlaut, Bezugsrecht und der konkreten Vertragsgestaltung ab.

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OGH 7 Ob 2087/96d

Vinkulierung ist regelmäßig eine Zahlungssperre

Eine Vinkulierung bewirkt ohne weitergehende Vereinbarung typischerweise eine Zahlungssperre zugunsten des Gläubigers. Sie ist nicht automatisch mit einer Abtretung gleichzusetzen.

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OGH 7 Ob 20/20x

Verpfändung trotz Vinkulierung

Eine Vinkulierung schließt eine wirksame Verpfändung der Forderung aus der Lebensversicherung nicht zwingend aus. Kreditabsicherung muss deshalb rechtlich klar dokumentiert werden.

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OGH 7 Ob 119/17a

Unrichtige Gesundheitsangaben vor Vertragsabschluss

Schon leichte Fahrlässigkeit kann bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung relevant sein. Gesundheitsfragen sind vollständig, wahrheitsgemäß und dokumentiert zu beantworten.

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OGH 7 Ob 21/18s

Versorgung Dritter im Todesfall

Die Ablebensversicherung dient primär dazu, dritte Personen im Todesfall finanziell zu versorgen. Daraus folgt die besondere Bedeutung von Summe, Laufzeit und Bezugsrecht.

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Wichtiger Hinweis

Die Kurzfassungen ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Maßgeblich sind der vollständige Entscheidungstext, der konkrete Vertrag und der jeweilige Sachverhalt.

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