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Ablebensversicherung

Damit finanzielle Verantwortung abgesichert bleibt.

Die passende Versicherungssumme ist jene Summe, mit der Angehörige, Kredite und andere Verpflichtungen im Todesfall abgesichert werden sollen.

Einfacher Zweck, wichtige Details.Summe, Laufzeit und Risikoprüfung müssen zusammenpassen.
Echte Praxisfälle

Günstig – aber vor allem rechtssicher.

In einem echten Beratungsfall wurde die Raucherfrage korrekt beantwortet und eine spätere Umstellung nach Erfüllung der Nichtraucherfrist geplant.

Alle Praxisfälle ansehen
korrekte Angabenstatt riskanter Falschauskunft
spätere Prüfungals Nichtraucherin
verlässlicher Schutzfür den Ernstfall

Die Ergebnisse hängen vom jeweiligen Vertrag, Risiko und Einzelfall ab.

Die richtige Gestaltung

Versicherungssumme, Verlauf, Laufzeit und Antrag gemeinsam planen.

Verlauf

Konstante oder fallende Summe

Konstante Summe für gleichbleibenden Bedarf, fallende Summe für sinkende Verpflichtungen.

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Zeit

Laufzeit und Endalter

Vertrag bis zum Ende von Kredit, Ausbildung, Unterhaltspflicht oder anderer Verpflichtung ausrichten.

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Kredit

Darlehen absichern

Aushaftender Kreditsaldo, Förderungsdarlehen und mögliche Nebenkosten berücksichtigen.

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Familie

Einkommen ersetzen

Laufende Haushaltskosten, Kinderbetreuung und Ausbildung in die Bedarfssumme einrechnen.

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Antrag

Raucher, Beruf, Hobby und Gesundheit

Alter, Raucherstatus, Beruf, Hobbys, Körperdaten und Vorerkrankungen beeinflussen Annahme und Prämie.

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Begünstigung

Bezugsrecht und Bankabsicherung

Bezugsberechtigung, Verpfändung und Vinkulierung müssen zum Zweck des Vertrags passen.

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Orientierung zur Versicherungssumme

Verpflichtungen plus Familienbedarf minus vorhandene Absicherung.

BedarfBeispiele
Offene VerpflichtungenKreditsaldo, Förderungsdarlehen, erbbedingte oder familienbedingte Zahlungen
FamilienbedarfEinkommensersatz, Haushalt, Kinderbetreuung, Ausbildung
Einmalige KostenBegräbnis, Verlassenschaft, notwendige Anpassungen
AbzüglichVorhandenes Vermögen, bestehende Versicherungen, sichere Leistungen
OGH-Entscheidungen

Bezugsrecht, Gesundheitsangaben und Bankabsicherung verständlich eingeordnet.

Alle Urteile
OGH 7 Ob 186/20h

Wann leistet eine Ablebensversicherung?

Bei der reinen Todfall- oder Ablebensversicherung tritt der Versicherungsfall mit dem Tod der versicherten Person ein. Maßgeblich bleiben vereinbarte Summe, Laufzeit und wirksamer Vertragsbestand.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 52/20b

Bezugsberechtigung muss eindeutig sein

Der OGH befasste sich mit der Auslegung einer Bezugsrechtsklausel für den Todesfall. Klare Bezeichnung und laufende Aktualisierung vermeiden Streit zwischen Angehörigen und Nachlass.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 76/25i

Der Anspruch entsteht mit dem Versicherungsfall

Ein bis dahin widerruflich Bezugsberechtigter erwirbt den Anspruch grundsätzlich mit Eintritt des Versicherungsfalls. Änderungen müssen daher rechtzeitig und nachweisbar erfolgen.

Entscheidung im RIS →
OGH 7 Ob 136/18b

Versicherungssumme und Nachlass

Ob eine Lebensversicherungssumme in den Nachlass fällt, hängt insbesondere von Polizzenwortlaut, Bezugsrecht und der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Entscheidung im RIS →
Unser Team

Persönliche Ansprechpartner von der Beratung bis zur Schadenabwicklung.

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Herbert Helm MBA

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Gerhard Kofler

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Externer Sachverständiger für Haftpflicht-, Sach- und Unfallversicherungen

Persönliche Beratung

Die richtige Summe statt einer beliebigen Zahl.

Wir strukturieren Verpflichtungen, Laufzeit und Risikoprüfung.

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Häufige Fragen

Klare Antworten vor der Entscheidung.

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Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Sie sollte offene Verpflichtungen, den gewünschten Familienbedarf und einmalige Kosten abdecken, abzüglich vorhandener sicherer Mittel.

Konstante oder fallende Summe?

Eine konstante Summe passt zu einem gleichbleibenden Bedarf. Eine fallende Summe kann sinnvoll sein, wenn etwa ein Kredit laufend sinkt.

Welche Angaben beeinflussen die Prämie?

Alter, Laufzeit, Versicherungssumme, Raucherstatus, Beruf, Hobbys, Körperdaten und Gesundheitszustand können relevant sein.

Anfahrt zum Büro

Persönlich in Euratsfeld.

Unser Büro befindet sich am Saliterweg 8 in 3324 Euratsfeld. Die interaktive Google-Karte wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geladen.

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